Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung könnte durchaus noch weiter sinken
Für die klassische Kapitallebensversicherung wird eine feste Verzinsung vereinbart. Wer in den 90er-Jahren abschloss, konnte sich über satte 4 Prozent freuen. Davon können heutige Anleger nur noch träumen: Im Zuge der Niedrigzinsphase wurde der Höchstrechnungszins (Garantiezins) sukzessive auf magere 0,9 Prozent heruntergeschraubt, wo er seit 2017 verharrt.
Das dürfte nicht das Ende der Fahnenstange sein: Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), der Verband der Versicherungsmathematiker, hat sich für eine weitere Absenkung auf 0,5 Prozent ab 2021 ausgesprochen. Damit dürfte die klassische Police weiter an Boden verlieren, während die fondsgebundenen, also renditestärkeren Varianten schon seit einigen Jahren kontinuierlich zulegen. Sie verbinden die Chancen des Kapitalmarktes mit Steuervorteilen und auf Wunsch auch mit Beitragsgarantien, so dass nominelle Verluste weitgehend ausgeschlossen sein sollten. Bei der Produktentscheidung ist auch zu berücksichtigen: Garantien sind mit Kosten verbunden und schmälern dadurch die mögliche Rendite.
Der Ball (“Garantiezins”) liegt nun im Feld des Bundesfinanzministeriums, das über eine Absenkung des Höchstrechnungszinses entscheidet.